Die Grundidee hinter dem begleitenden Fahren heißt:
Mehr Praxis – mehr Beratung – mehr Erfahrung.
Weniger Risiko – weniger Gefahren – weniger Unfälle.
Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:
- Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren
- Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.
- Die Begleiter dürfen nur maximal ein Punkt im Verkehrszentralregister vorweisen.
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren.
Die Beifahrerin oder der Beifahrer
Als erwachsene Begleitperson haben Sie große Verantwortung. Tragen Sie dazu bei, dass unsere Straßen sicherer werden. Unterstützen Sie die anvertrauten Jungendlichen dabei, sich umsichtig und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen:
- Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Aufgabe, seien Sie aufmerksam während der Fahrt
- Vermitteln Sie Ruhe und Sicherheit
- Achten Sie darauf, dass die junge Fahrerin bzw. der junge Fahrer körperlich fit ist
- Begleiten Sie nicht, wenn Sie sich selber unwohl oder krank fühlen.
- Beraten Sie die Fahrerin bzw. den Fahrer vor und während der Fahrt, wenn dies gefahrlos möglich ist
- Greifen Sie aber nicht selber in die Fahrtätigkeit ein – Sie sind kein „Hilfsfahrlehrer“
- Verhindern Sie, dass die jungen Fahrer andere gefährden (z. B. durch zu hohe Geschwindigkeit, zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver, Rotlichtverstöße)
- Nehmen Sie stets Ihren Führerschein mit
- Wenn Sie die Halterin oder der Halter des Fahrzeugs sind, teilen Sie Ihrer Kraftfahrzeugversicherung mit, dass das Fahrzeug für diesen Modellversuch benutzt wird
Fahrplan zum Führerschein ab 17
Ablauf |
Vorraussetzungen / Auflagen |
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Ab 16 1/2 Jahren: Ausbildung in der Fahrschule |
Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE wie bisher, nur ein Jahr früher |
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres: Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung |
Aushändigung der Prüfbescheinigung |
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis |
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Mit Vollendung des 18. Lebensjahres: Uneingeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt |
Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt |