Führerschein ab 17

Die Grundidee hinter dem begleitenden Fahren heißt:

 

Mehr Praxis – mehr Beratung – mehr Erfahrung.
Weniger Risiko – weniger Gefahren – weniger Unfälle.

 

Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:

  • Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren
  • Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.
  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.
  • Die Begleiter dürfen nur maximal ein Punkt im Verkehrszentralregister vorweisen.
  • Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren.

 

Die Beifahrerin oder der Beifahrer

Als erwachsene Begleitperson haben Sie große Verantwortung. Tragen Sie dazu bei, dass unsere Straßen sicherer werden. Unterstützen Sie die anvertrauten Jungendlichen dabei, sich umsichtig und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen:

  • Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Aufgabe, seien Sie aufmerksam während der Fahrt
  • Vermitteln Sie Ruhe und Sicherheit
  • Achten Sie darauf, dass die junge Fahrerin bzw. der junge Fahrer körperlich fit ist
  • Begleiten Sie nicht, wenn Sie sich selber unwohl oder krank fühlen.
  • Beraten Sie die Fahrerin bzw. den Fahrer vor und während der Fahrt, wenn dies gefahrlos möglich ist
  • Greifen Sie aber nicht selber in die Fahrtätigkeit ein – Sie sind kein „Hilfsfahrlehrer“
  • Verhindern Sie, dass die jungen Fahrer andere gefährden (z. B. durch zu hohe Geschwindigkeit, zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver, Rotlichtverstöße)
  • Nehmen Sie stets Ihren Führerschein mit
  • Wenn Sie die Halterin oder der Halter des Fahrzeugs sind, teilen Sie Ihrer Kraftfahrzeugversicherung mit, dass das Fahrzeug für diesen Modellversuch benutzt wird

Fahrplan zum Führerschein ab 17

Ablauf

Vorraussetzungen / Auflagen

Ab 16 1/2 Jahren:
Ausbildung in der Fahrschule
Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE wie bisher, nur ein Jahr früher
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres:
Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung
Aushändigung der Prüfbescheinigung
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis
  • Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer
  • Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren
  • Die Fahrberechtigung gilt nur für Deutschland
  • Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres:
Uneingeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt
Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt